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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Einziger durch Torbau abgeschlossener Dreiseithof in Anzefahr. Das Wohnhaus des frühen 18. Jhs. ein traufständiger Rähmbau auf hohem Hausteinsockel mit bis in den Keller reichendem Fachwerk, dort besonders im linken Bereich ehemalige Stallnutzung. An zweiläufiger Treppe tiefliegender Eingang mit Ern. Der Torbau etwa zeitgleich eine Rähmkonstruktion mit bogigen, genasten Kopfbändern als Abfangung der Einfahrt und unterschiedlichen, breitgestellten Mannfiguren. Das Erdgeschoß in der Mitte durch massive Erneuerung gestört. Das linke, giebelständige Wirtschaftsgebäude mit Schieferbekleidung der Straßenseite. Alle Gebäude mit handgestrichenen Biberschwänzen eingedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |