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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wohnhaus in städtebaulich wichtiger Stellung am Ende der Sichtachse der Sindersfelder Straße. Ebenerdig erschlossener Rähmbau mit leichtem Geschoßversprung in kräftigem Fachwerk, das aufgrund der direkt auf dem Sockel stehenden Eckstiele mit Wasserabweisern und der leicht gebogenen, breitgestellten Streben in die erste Hälfte des 18. Jhs. zu datieren ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |