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Außerhalb des Ortskernes am westlichen Dorfausgang traufständig an der Straße stehendes Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage. Der durch Schiefer in bester handwerklicher Qualität verkleidete Rähmbau mit leichtem Geschoßversprung über eine früher zweiläufige, durch Vordach geschützte Treppe erschlossen, auf deren Podest sich eine sandsteinerne Bank mit Datierung 1867 erhalten hat. Dies ist auch etwa das Baudatum des Hauses. Der hohe Werksteinsockel ursprünglich mit Stallnutzung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |