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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Am südlichen Rand der Ortslage oberhalb der Bahntrasse liegende, kleine Hofanlage mit traufständigem, dreigeschossigem Wohnhaus, das, als ursprüngliches Wohnwirtschaftshaus in mehreren Phasen verändert, noch aus dem 17. Jh. stammen dürfte. Im Fachwerk sind noch Reste eines Ständerbaus zu identifizieren. Die im rückwärtigen Bereich stehende Scheune in Hausteinmauerwerk errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |