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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gegenüber der Anzefahrer Mühle parallel zur Bahntrasse auf hohem Sockel stehendes Einhaus aus dem 18. Jh. mit eingetieftem Eingang und Stallzone im Sockel. Das Fachwerk mit profiliertem Geschoßversatz und gebogenen Streben bis in den Keller reichend, zwischen den Fenstern nur brüstungshohe Aussteifungen. Das linke Giebeldreieck mit Holzschindelbehang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |