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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im Kreuzungsbereich der Marburger/Sindersfelder Straße sich durch das Mansarddach hervorhebendes Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Vollständig verkleideter Bau vom Typus des Einhauses, konstruktiv ein Rähmbau mit ebenerdigem Eingang und vorkragendem Obergeschoß. Die Stallzone rechts inzwischen massiv erneuert. Unter der Verkleidung ist ein Bau des späten 18. bzw. frühen 19. Jhs. zu vermuten. Hofpflaster aus Sandstein erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |