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Außerhalb des Ortskernes im Bereich der südlichen Dorferweiterung liegender kleinbäuerlicher Dreiseithof mit Wirtschaftsgebäude des ausgehenden 19. Jhs. und einem Wohnhaus aus den Dreißiger Jahren des 20. Jhs. Zweigeschossiger, giebelständiger Rähmbau mit Anklängen an die barocke Fachwerktradition in gutem Erhaltungszustand. Zum Hof ein reichgestaltetes Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |