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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Entlang der Lahnstraße sich erstreckendes Einhaus, das durch die zurückliegende Nachbarbebauung sehr exponiert im Straßenraum steht. Der rechte Teil steht als Rähmbau auf niedrigem Sockel mit überkragendem Obergeschoß und ungewöhnlich geteilten Mannfiguren aus dem Jahr 1769. Der linke Teil mit hinterem Schleppdachanbau stammt aus dem frühen 19. Jh. Die Gefache beider Teile sind komplett mit künstlerisch wertvollen Kratzputzmotiven nach alten Vorlagen ausgestattet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |