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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Städtebaulich markante Dreiseithofanlage an der Einmündung der Kastanienstraße in die Plomeliner Straße. Von den Wirtschaftsgebäuden des 19. Jhs. ist die Durchfahrtsscheune im Kreuzungsbereich zu erwähnen: sie ist 1826 als Rähmbau mit allseitigem Geschoßversprung errichtet. Gut erhalten auch das langgestreckte Stallgebäude parallel zum neuerbauten Wohnhaus mit sehr enger Stützenstellung und die ins Hofpflaster eingelassene, mit Sandstein gefaßte Miste.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |