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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Größter Hof in Burgholz als weitgehend zeitgleich erbaute, gut erhaltene Vierseitanlage am Ende eines Stichweges. Das Wohnhaus auf hohem als Stall genutztem Sockel mit einläufiger Treppe. Das Rähmfach in typisch symmetrisch gegliederter Ausführung des späten 19. Jhs. Die linke Giebelseite in handwerklich guter Ausführung mit Platten verkleidet. Scheunen- und Stallgebäude gegenüber der Bauzeit kaum verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |