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Außerhalb des Ortskernes am Waldrand gelegener Hakenhof mit giebelständigem, eingeschossigen Wohnhaus auf Werksteinsockel. Das steile Dach ist mit einem Zwerchhaus über dem Eingang ausgebildet; das im Heimatschutzstil gehaltene Rähmfachwerk ist regelmäßig angeordnet mit historisierenden Mannfiguren und einer besonderer Betonung des freien Giebels. Als Forsthaus im frühen 20. Jh. errichtet (1935/1936).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |