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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweigeschossiges Wohnstallhaus mit dekorativer, ortsbildprägender Giebelfassade, die sich durch die klare Gliederung und die für Burgholz einmalige "Wilde Mann"- Konfiguration im Dachgeschoß auszeichnet. Der mit Krüppelwalm versehene Rähmbau ist erdgeschossig komplett in Ziegelstein mit scheitrechten Stürzen erneuert. Die Entstehungszeit ist für die zweite Hälfte des 18. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |