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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Einhaushof aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., der am Lindenplatz zusammen mit dem gegenüberliegenden Gasthaus eine Raumkante bildet und so gleichsam ein Tor in den Ortskern öffnet. Langgestreckter, offenbar zur Straße hin in einem späteren Bauabschnitt erweiterter Fachwerkrähmbau auf hohem Sockel; im hinteren Teil ist die Wirtschaftszone noch erkennbar; als Fachwerkverstrebung dienen Mannfiguren mit Halsriegel. Erhalten ist auch die zweiläufige Außentreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |