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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleiner Zweiseithof gegenüber der Einmündung der Turmstraße gelegen. Ursprünglich nur zweizoniges Wohnhaus aus der Mitte des 19. Jhs. als Rähmbau mit leichtem Geschoßversprung, später um zusätzliche Wohnzone erweitert. Das Erdgeschoß heute massiv erneuert. Zusammen mit der Stallscheune öffnet sich die Anlage durch ihre Schrägstellung weit in den Straßenraum hinein. Das Ortsbild bestimmende Hofstatt als Zeugnis der beginnenden kleinbäuerlichen Selbständigkeit im 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |