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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Mit Haus Nr. 10 den Lindenplatz nach Südwesten begrenzendes Fachwerkgebäude, zweigeschossig, in mehreren Umbauphasen verändert. Der Kernbau eine Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 18.Jhs. mit profiliertem Geschoßversatz und Mannfiguren. Die Gefache sind mit Kratzputz aus neuerer Zeit versehen. Trotz des störenden Eingangsvorbaus ist das Gebäude wegen seiner Wirkung als Torbau im Verlauf der Straße Am Lindenplatz und als Gasthaus von städtebaulicher sowie ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |