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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleines zweigeschossiges Wohnhaus auf hohem, ehemals als Stall genutztem Sockel; für die Mitte des 18. Jhs. Typisches Rähmfachwerk mit umlaufendem Geschoßversprung und Mannfiguren. Eine einläufige Sandsteintreppe führt zu der von 1888 erhaltenen Haustür empor. Städtebaulich ist das ehemalige Auszugshaus des Hofes Nr. 10 auf dem ansteigenden Terrain des Lindenplatzes und in der Sichtachse der Emsdorfer Straße von ortsbildprägender Bedeutung, wenn auch die dreiseitige Plattenverkleidung störend wirkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |