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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweiseithof am nördlichen Ende des alten Dorfkernes mit giebelständigem Wohnhaus, das mit dem gegenüberstehenden Haus Nr. 6 eine als Tor wirkende Engstelle bildet. Der zweizonige Rähmbau mit bis in den Keller reichendem Fachwerk, hier ehemals Stallnutzung. Das Obergeschoß überkragend mit profilierter Schwelle, die Mannfiguren an Eck- und Bundstielen mit Fußgegenstrebe. Der Scheunenteil des Wirtschaftsgebäudes mit einfachen Dreiviertelstreben noch aus dem 18. Jh., die Haustür stammt vermutlich aus dem Wohnhaus. Der Stallteil im 19. Jh. mit Bruchsteinmauerwerk im Untergeschoß errichtet. Das Basaltpflaster sowie die Einfriedung des Hofes erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |