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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Wohnhaus der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit massiv erneuertem Erdgeschoß und Rähmfachwerk mit einfachen Dreiviertelstreben und Kopfholz im Obergeschoß. Erwähnenswert der kräftige Geschoßversprung auf der Straßenseite, die Taubandverzierung der Giebelschwellen als auch die mit Säulen geschmückten Eckstiele. Trotz des erneuerten Erdgeschosses steht der Bau wegen seines aus dem frühen 18. Jh. stammenden Fachwerks und seiner Verzierungen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |