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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In der Sichtachse der Hatzbacher Straße zum Kreuzungsbereich sich öffnender Hakenhof mit exponiert an der Ecke stehendem Wohnhaus. Der im späten 19. Jh. errichtete Rähmbau in zeittypischem konstruktivem Fachwerk mit mittigem Eingang und Mansarddachabschluß. Die linke Giebelseite plattenverkleidet. Etwa zeitgleich sind die dem Kruzifix gegenüberliegenden, als Ortseingang wirkenden Wirtschaftsgebäude entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |