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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das Straßenbild bestimmende Hofanlage mit Lage an einer Wegeinmündung. Das zurückliegende, traufständige Wohnhaus in symmetrisch strukturiertem Gefüge des späten 19. Jhs. mit aus dem osthessischthüringischen Bereich bekannten Leiterfachwerk in der Brüstungszone und axial angeordnetem, hohem Zwerchhaus. Die an der Straße stehende, schön proportionierte Scheune mit Werksteinuntergeschoß und Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |