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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswertes, ehemaliges Schulhaus in dominanter Stellung am südlichen Dorfausgang. Auf hohem Werkstein-Sockelgeschoß ein Rähmbau des frühen 20. Jhs. in typisch historisierendem Fachwerkgefüge aus Nadelholz mit abschließendem Mansarddach. Die Fassade des Straßengiebels mit Holzschindeln verkleidet, die Brüstungsfelder des ebenfalls mit Mansarddach versehenen Zwerchhauses durch Stuckarbeiten mit biblischen Motiven verziert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |