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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In der Sichtachse der Burgholzer Straße leicht über Eck stehendes Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. in klarer axialsymmetrischer Gliederung des Fachwerks, das sich durch gebogene, konvergierende Streben im Erdgeschoß und die enge Pfostenstellung im Bereich der original erhaltenen Haustür hervorhebt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |