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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofanlage vom Typus des hier relativ seltenen Einhauses. Der an der platzartigen Straßenaufweitung hinter dem Bildstock ganz in Ziegelmauerwerk errichtete Hof bestehend aus Wohnteil und dem unter einem Dach und in einem Bauabschnitt angefügten Wirtschaftsteil. Über dem stallgenutzten Sockel eine durch rundbogige Öffnungen und das Ziergesims am Geschoßwechsel gegliederte Mauerwerksfassade. Entstehung des traufständigen Gebäudes zu Beginn des 20. Jhs. Einziger komplett in Ziegelstein errichteter Bau im Bearbeitungsgebiet, der noch im 20. Jh. als Einhaus konzipiert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |