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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An einer durch Abbrüche entstandenen Aufweitung der Königstraße freistehendes, traufständiges Backhaus als Massivgebäude aus dem ersten Drittel des 20. Jhs. Mit gequaderten Sandsteineinfassungen der Fenster und der Gebäudeecken. Die rechte Giebelseite für die Zugänge apsisartig abgeschrägt. Sozialgeschichtliche Bedeutung als Treffpunkt im dörflichen Gemeinschaftsleben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |