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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Sich zur Kirche öffnender Zweiseithof; am Ende des rechteckigen Hofraumes in der Sichtachse der Straße das auf hohem Sockel stehende Wohnhaus mit vollausgebildeten Mannfiguren des 18. Jhs., die Eckstiele mit Schnitzwerk versehen. Das Erdgeschoß teilweise massiv erneuert und mit Eingangsvorbau verunklärt. Rechtwinklig zum Wohnhaus die inschriftlich auf 1790 datierte Scheune in gleicher Fachwerkkonfiguration, hier von künstlerischer Bedeutung die Verzierung der Eckstiele mit Säulen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |