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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Dreiseitig von Straßen umgebener, kleinbäuerlicher Hof gegenüber dem westlichen Kirchenportal. Das Wohnhaus in Fachwerkformen um 1800 wurde zu Beginn des 20. Jhs. in zeitgemäßem Stil massiv unterfangen und mit neuer zweiläufiger Treppe versehen. Die auf quadratischem Grundriß errichtete Scheune mit durchlaufenden Eckständern vermutlich noch aus dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |