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Laufbrunnen von 1832 mit schlichter, hochwandiger Sandsteinwanne und mit einer profilierten Abdeckplatte bekröntem Pfeilerstock. Der Brunnen stand ursprünglich frei vor der Hausecke und wurde ca. 1940 an die Wand versetzt. Er diente jahrelang als Blumenkübel und ist erst in den 1980er-Jahren wieder reaktiviert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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