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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Geleitete, auf einem Holzgerüst abgestützte mehrhundertjährige Dorflinde auf einem freien Platz vor dem neuen Bürgerhaus. Sozial- und ortsgeschichtliches Kulturdenkmal als Einrichtung des seit dem Mittelalter überlieferten Gerichtswesens und als dörfliche Versammlungsstätte. Der auf dem Platz aufgestellte und zu Beginn des 21. Jhs. neugeschaffene Bildstock nimmt in seiner Gestaltung aus dem altarartigem Postament und der runden Säule mit Kreuzbildaufsatz Bezug auf historische Vorbilder aus der Region.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |