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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Wohnhaus in exponierter Lage an der Ecke der Kirchhofmauer, niedriger Sockel, vermutlich ehemaliges Wohnstallhaus, im Erdgeschoß Fachwerk im 19. Jh. erneuert, Profilierungen am Geschoßversatz, breitgestellte Mannfiguren der Zeit um 1750, durch Anbau rechts gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |