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Ansehnliches, klassizistisches Haus in Massivbauweise aus grob behauenen Sandsteinquadern mit geglätteten Ecklisenen und Stockwerksmarkierung, 1820 mit Scheuer vom gräflichen Forstmeister Klump als Wohnhaus erbaut, nach seinem Tod 1837 durch die Stadt erworben und bis 1976 als Wohn- und Amtsgebäude des Landrichters genutzt. Das qualitätvolle, mit Walmdach gedeckte Eckhaus wurde 1900 um eine Achse verlängert. Das Gebäude des Schöffengerichts nebenan (Kellereibergstraße 2) entstand 1879 in spätklassizistischem Stil und ist dem Hauptgebäude gut angepaßt. Baugruppe von künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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