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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Dicht an der Kirchhofmauer exponiert stehendes, kleines Wohnhaus mit kräftigem, im Obergeschoß vorkragendem Fachwerk. Die Eckpfosten direkt auf dem talseits hoch aufragenden Sockel, breitgestellte Mannfiguren. Der Überlieferung nach als Gerichtsgebäude in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |