Marburger Ring nach Südosten
Auf der Schanz nach Südosten
Marburger Ring nach Osten
Marburger Ring nach Nordwesten
Marburger Ring nach Westen
Lange Gasse nach Süden
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Großseelheim
  • Gesamtanlage

Die historische Ortslage von Großseelheim gilt als eine der frühen, ehemals offensichtlich befestigten Siedlungsanlagen im Amöneburger Becken, sie besitzt aus siedlungs- und landesgeschichtlichen Gründen Denkmalwert. Noch heute ist die Lage der Siedlung auf einer flachen Erhebung über dem Überschwemmungsgebiet der Ohm mit ihrer geschlossenen Anordnung der Bebauung um eine ehemals befestigte Ortsmitte ablesbar und stellt sich auch in ihrem geschlossenen Siedlungsbild noch eindruckvoll in der Landschaft dar. Der nordwestliche Teil der Gesamtanlage wird durch einen Scheunenkranz mit vorgelagertem, unbebautem Obst- und Nutzgartenbereich gebildet, der bis ins frühe 20 Jh. den Übergang zum freien Feld bildete und sicher auch als Gemeindeweide diente Den südwestlichen Teil der Gesamtanlage belegt jenseits des Bauerbaches eine an steigende, unbebaute Ackerfläche, die an dieser Stelle das historische Ortsbild zugänglich macht. Nördlich davon erstreckt sich entlang des Marburger Rings die im letzten Drittel des 19. Jhs. vollzogene Ortserweiterung. Sie setzt sich im wesentlichen aus zur Straße offenen Winkelhöfen und Dreiseitanlagen mit meist giebelständigem Wohnhaus zusammen. In der historischen Siedlungsstruktur läßt sich die kleinteilige Tagelöhnerbebauung Auf der Schanz und Am Homberg mit nur wenigen dazwischengestreuten größeren Dreiseithöfen von der Bebauung nordwestlich der Kirche unterscheiden, wo eine ganze Reihe von großen Hofanlagen das Bild der Gesamtanlage bestimmt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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