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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Wohnhaus zurückgesetzt von der Straße, vermutlich im 19. Jh. hierher versetzt. Auf niedrigem Sockel Fachwerkgefüge aus kräftigen Eichenbalken mit Obergeschoßvorkragung, Eckpfosten direkt auf dem Sockel stehend, breitgestellte Mannfiguren, Kellerboden mit Sandstein belegt, dreiseitige Außentreppe noch erhalten. Entstehung des Holzgefüges im 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |