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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großer, den westlichen Ortsrand bildender Dreiseithof in prägnanter Stellung am Platz der Dorflinde und der Kirche. Das vollständig verkleidete, zweistöckige Wohnhaus ehemals wohl als Einhaus errichtet. Der stehende Dachstuhl, der fehlende Geschoßversprung und die teilweise erkennbaren, nur brüstungshohen Streben lassen eine Entstehung um 1700 vermuten. Die Scheune am Kirchplatz mit inschriftlicher Datierung 1822. Etwa zeitgleich das die Hauptstraße begleitende Stallgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |