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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In den Kirchenbereich hineinragendes Wohnhaus mit wichtiger Eckstellung an der Einmündung "An der Linde". Zweigeschossiger Fachwerkbau auf niedrigem Sockel mit ebenerdigem Eingang. Die Eckund einige Bundständer laufen über beide Geschosse durch und sind durch K-Streben ausgesteift. Das möglicherweise noch im 17. Jh. entstandene Wohnhaus ist im 19. Jh. durch Anbauten erweitert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |