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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweiseithofanlage direkt gegenüber der Kirche mit giebelständigem Wohnhaus, dessen vorderer Teil eine Ergänzung des 19.Jhs. ist. Ursprünglich handelt es sich um einen Ständerbau des ausgehenden 17. Jhs. mit bis zum Sockel durchgehenden Eckständern und einem ebenerdigem Eingang. Der Straßengiebel ist mit Holzschindeln verkleidet. Die hinten querstehende Scheune stammt aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |