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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zurückstehendes, traufständiges Wohnhaus auf hohem Sockel als Teil eines Dreiseithofes. Zweigeschossiger Rähmbau mit geringem Geschoßversatz und bis in den Keller reichendem Fachwerk. Am Treppenpodest Wappenstein mit Datierung 1868. Wirtschaftsgebäude etwa zeitgleich. In schöner Ausführung das schmiedeeiserne Hoftor von 1909 mit teilweise alten Sandsteinpfosten sowie das Hofpflaster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |