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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An einer Straßenaufweitung gelegener Hakenhof mit giebelständigem Wohnhaus und querstehendem Stallgebäude aus dem Ende des 19. Jhs. Das Wohnhaus ebenerdig erschlossen, zweigeschossig, im Kern vermutlich ein Ständerbau des frühen 18. Jhs. Das Fachwerk heute rundum verputzt, an der Straßenseite massiv erneuert und im Bereich des Geschoßwechsels mit einem Backsteinziergesims versehen, das Giebeldreieck mit Holzschindeln verkleidet. Der knapp bemessene Hofraum liegt etwas unter Straßenniveau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |