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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im rückwärtigen Bereich eines schmalen Grundstücks stehendes Handwerker- oder Tagelöhnerwohnhaus aus dem 19. Jh. Ungewöhnlich für die Zeit ist die Errichtung in Ständerbauweise, die hier offenbar als besonders holzsparend in Betracht kam. Durch das ansteigende Gelände Ausbildung eines hohen Sockels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |