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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleines Wohnhaus als Teil einer der Straße folgenden traufständigen Bebauung mit Abschluß durch Haus Nr. 6. Das Gebäude bildet mit einer Stallscheune aus dem 20. Jh. das Ende des alten Dorfkerns. Das Gefüge ist ein Ständerbau mit durchlaufenden Eckstielen und breitgestellten "halben Männern" an den Ecken aus der Zeit um 1700. Der Stubenbereich rechts ist mit niedrigem Keller versehen. Durch unproportionierte Fenstereinbauten Störung der gleichmäßig gegliederten Fassade.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |