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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Mariensäule an einer Kreuzung der Straße nach Stausebach, umgeben von vier Linden. Als Stiftung aus dem Jahr 1906 erhebt sich auf dem quadratischen, mehrstufigen Podest ein runde, mit Basis und Kapitell versehene Säule, darauf steht eine gut gearbeitete, bekrönte Marienfigur mit Kind. Von ortsgeschichtlicher Bedeutung als Zeugnis der Frömmigkeit in kleinen katholischen Landgemeinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |