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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Von drei Linden umstandenes Kruzifix an einer Straßeneinmündung gegenüber dem Friedhof. Das 1890 gestiftete Sandsteinkreuz auf Sockel und Postament ist mit einem Gußkorpus versehen und markiert als ortsgeschichtliches Zeugnis der bäuerlichen Frömmigkeit den westlichen Ortseingang. Inschrift im Sockel: "Wir wollen uns rühmen im Kreuze unseres Herren, denn in Ihm ist unser Leben, unser Heil und unsere Auferstehung".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |