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Schlichter, spätklassizistischer Traufenbau mit massivem Erdgeschoß und verputztem bzw. verkleidetem Fachwerkobergeschoß, darüber ein Satteldach mit Zwerchhaus. 1851 von einem Tuchmacher errichtetes, bis heute relativ ungestörtes Haus, das letzte, das sich in Stil und Umriß noch ganz der in der Straße bis dahin üblichen Bauweise unterordnet. Spießgittereinfriedung von 1875.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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