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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ehemaliges Backhaus, exponiert im Strassenraum stehend aus Quadermauerwerk massiv errichtet, in die Ummauerung des benachbarten Hofes eingelassen, traufseitig durch die Viehwaage in Form eines einfachen Holzbaus erweitert. Heute durch Einbau eines Garagentores gestört und als Lager zweckentfremdet. Von ortsgeschichtlicher Bedeutung als Zeugnis des dörflichen Gemeinwesens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |