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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Dreiseithof als nordöstliche Begrenzung des Ortskernes, Wohnhaus von 1891 in symmetrischer Gliederung mit starker Mittenbetonung durch entsprechend plazierte Öffnungen im Werksteinsockel. Das regelmäßige Fachwerk mit konvergierenden Streben an den Ecken, über dem Eingang liegende Fenster mit Brüstungsverglasung. Die Haustür mit diamantierten Füllungen ist original erhalten. Die künstlerische Bedeutung des Hauses wird durch die seltene dreiseitige Sandsteintreppe vervollständigt. Quer dazu das im Stallbereich massiv unterfangene Wirtschaftsgebäude aus der gleichen Zeit; das Bäuchen rechts mit Stall und lattenvergittertem Holzlager.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |