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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Westlich des Ortkerns gegenüber dem Friedhof als Solitär gelegene Scheune von 1930, möglicherweise als Schafstall erbaut. Massiv in Ziegelmauerwerk errichtet. Ortsgeschichtliche Bedeutung durch das eher in die Zeit des 18. Jhs. gehörende Mansarddach mit Krüppelwalmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |