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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In der Straßenbiegung des Teichweges am Rand des Dorfkernes etwas zurückliegender Hakenhof; durch einen Torbau werden die Wirtschaftsgebäude im hinteren Hof erschlossen. Torbau aus dem frühen 18. Jh. heute mit Wohnnutzung. Das Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Giebelständig auf Quadersockel mit einläufiger Sandsteintreppe, unter dem Podest Kellerzugang. Eingangstür aus der Zeit um 1820 asymmetrisch geteilt mit Oberlicht; die Füllungen mit gefächerten Ovalen. Ehemals Nutzung als Gasthaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |