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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hochaufragendes, im Einmündungsbereich der Hintergasse exponiert den Straßenraum beherrschendes Wohnhaus. Im straßenseitigen Werksteinsockel ein Inschriftstein mit Datierung 1865. Rähmbau in typisch konstruktivem, gleichmäßig gegliedertem Fachwerk des 19. Jhs. mit zweiläufiger Sandsteintreppe auf der Rückseite und mit Mansarddach als oberem Abschluß. Zum Hof gehört eine traufständige Stallscheune aus gleicher Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |