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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Wohnhaus mit vermutlich bis in den Keller reichendem Fachwerk. Der Rähmbau mit umlaufendem Geschoßversatz und Krüppelwalmdach ist heute vollständig verkleidet und gestört durch den Eingangsvorbau. Entstehungszeit in der Mitte des 18. Jhs. Erhalten hat sich das schmiedeeiserne Hoftor von 1921.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |