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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das giebelständige Wohnhaus dürfte eines der ältesten Häuser der Ortes sein. Der zweizonige, ebenerdig erschlossene Rähmbau mit dem offenbar massiv erneuerten Untergeschoß stammt mit seinem durch gebogene, breitgestellte Streben bestimmten Fachwerk noch aus dem 17. Jh. Dies unterstreicht auch die Wilde-Mann-Figur über dem symmetrisch plazierten Eingang. Das straßenseitige Giebeldreieck ist heute mit Platten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |